Wussten Sie, dass...

ist eine wachsende „Wissenssammlung“ mit interessanten Fragen und Antworten zu den Themen Sterben, Tod und Trauer.

Lesen Sie und informieren sich bitte weiter. Denn eine Garantie auf Aktualität und Vollständigkeit dieser Inhalte können wir nicht übernehmen.

Wussten Sie, dass

… Sie unter www.Vorsorgeregister.de
Ihre Patientenverfügung und/ oder Ihre Vorsorgevollmacht zentral hinterlegen können? So können im Ernsfall bundesweit Ihre behandelnden Ärzte und Betreuungsgerichte Ihre hinterlegte Vorsorgeregelung schnell feststellen. Die einmalige Gebühr liegt zwischen 20,50 Euro bei Online-Registrierung und 23,50 Euro bei Registrierung per Post. Dazu für jede zusätzlichlich benannte Vertrauenspersonen 3,50/4,00 Euro.
(Heike Vetter und Nadine Beyer)

… Sie sich jetzt schon aussuchen können, was Sie einmal im Sarg anhaben möchten?
Geben Sie diese Info an Ihre Vertrauten weiter, oder schreiben es besser auch auf.
(Andreas Striefler)

… eine traditionelle/ rituelle „letzte Totenwaschung“ von jeder Person durchgeführt werden kann?
Diese ist nicht zu verwechseln mit der hygienischen Versorgung des Bestattungsinstituts. Mit der traditionellen Totenwaschung gehen die Zugehörigen ein erster Schritt in ihrer Abschiedsarbeit. Es geht dabei um liebevolles Berühren und Pflegen von Gesicht, Händen, Armen und Füßen. Mit einem Waschlappen und bei Bedarf auch mit Ölen oder Lotionen. 
(Andreas Striefler)

… in der Hälfte der deutschen Bundesländer die Asche von Hinterbliebenen privat vom Krematorium oder Bestatter übernommen werden darf?
Und das mit wachsender Tendenz. Es lohnt sich bei Bedarf nachzufragen, ob das in Frage kommende Bestattungsunternehmen mit den Wünschen des/der Trauernden kooperiert. Sollte das nicht der Fall sein, seien Sie sich bitte bewusst, dass eine freie BestatterInnenwahl in Deutschland besteht (Don’t go for second best baby!).
Es ist lediglich vorgeschrieben, dass ausschließlich von Bestattungsunternehmen die Körper der Verstorbenen in dafür vorgesehenen Fahrzeugen transportiert werden.
(Julia Drews)

… viele Menschen das Thema Nachhaltigkeit im Bereich der Bestattungen hinterfragen?
So entstehen neue Blickwinkel, Ideen und Ansätze und auch manch neues Unternehmen. Ganz aktuell mischt die sogenannte „Reerdigung“ die Karten im Bereich der Bestattungen frisch durch. Die Idee ist, den Körper zusammen mit Heu und Grünschnitt und Blumen in eine Art Kokon zu betten, in dem er für 40 Tage verbleibt. In dieser Zeit verwandeln Mikroorganismen den Körper zu Muttererde. So werden alte Traditionen hinterfragt und manches neu gestaltet.
(Sandra Fricke)

… es einen „Gemeinschaftsgarten für Mensch und Tier“ gibt?
Vielleicht entdecken Sie auf einem besonderen Friedhof, einen Themen-Bereich, wie zum Bespiel den „Gemeinschaftsgarten von Mensch und Tier“ auf dem Friedhof Ohlsdorf in Hamburg.
(Sandra Fricke)

… Sie Ihren Verstorbenen noch einmal nach Hause holen dürfen?
Das geht über Ihren Bestatter:in. In den meisten Bundesländern darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden zu Hause verweilen. Sprechen Sie den Wunsch einer „Aufbahrung“ mit Ihrem Bestatter:in ab.
(Nadine Beyer)

… Sie in Ruhe vom Verstorbenen Abschied nehmen können?
Allein oder gemeinsam mit der Familie und eingeladenen Nahestehenden Abschied nehmen, kann Sie unterstützen, die neue Situation besser zu begreifen, zu verstehen. Ganz ohne Eile und Druck, ohne den Gedanken daran, dass das Bett/ das Zimmer des Krankenhauses, der Palliativstation, oder Pflegeeinrichtung schnell wieder belegt werden muss. Gut begleitet und vorbereitet, Stück für Stück begreifen, was passiert ist. Oft ein Meilenstein auf dem Weg durch den Schmerz der Trauer. Wenn das Zuhause nicht der passende Ort ist, nutzten Sie den Abschiedsraum Ihres Bestatters:in. Einige Krankenhäuser und Einrichtungen geben Zeit und Beistand und haben extra Abschiedsräume. Fragen Sie nach. Besprechen Sie diese Form der Abschiednahme rechtzeitig in Ihrem persönlichen Kreis. Sterbeammen und andere Begleiter:innen unterstützen Sie gern.
(Nadine Beyer)

… es 16 verschiedene Regelungen für eine Bestattung in Deutschland gibt?
Das Bestattungsrecht ist Ländersache. Das Bestattungsgesetz wurde dafür geschaffen, den Verstorbenen einen würdevollen Abschied zu sichern. Das bedeutet, dass es nicht nur in den Ländern um Deutschland herum völlig unterschiedliche Möglichkeiten der Bestattung gibt, sondern auch innerhalb Deutschlands. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen rund um die Bestattung, so dass sich sehr unterschiedliche Ausgangslagen ergeben.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema kann viele neue Impulse für die Gestaltung des Abschieds mit sich bringen…
Vielleicht gefällt Ihnen eine Variante, die aber für ihr Bundesland nicht möglich ist. Verstirbt zB ein Mensch in Bayern und wünscht sich eine Seebestattung, so kann diese nur in Nord- oder Ostsee erfolgen. Binnengewässer sind für diese Bestattungsform bundesweit tabu.

Und selbst wenn Sie sich zB nicht vorstellen können, dass Ihr Körper oder ihre Asche in die Erde gelegt werden, gibt es eine Lösung: Ein Aschestreufeld. Gibt es diese Möglichkeit auch in ihrem Bundesland? Sprechen Sie den Bestatter:in ihres Vertrauens auf Ihre Wünsche und deren Umsetzungs an.
(Sandra Fricke)

… Sie auch Ihren „Digitalen Nachlass“ frühzeitig regeln sollten?
Stellen Sie sich vor, Sie werden auf einer sozialen Plattform erinnert, dass Ihr Kind oder Ihre gute Freundin demnächst Geburtstag hat und Sie das Gratulieren nicht vergessen sollen. DOCH Ihr Kind, Ihre gute Freundin ist tot. Schreckliche Vorstellung, oder?
Zum digitalen Nachlass gehören Ihre:
Profile auf Social-Media-Plattformen wie Instagram/Facebook/TikTok, Ihre Online-Konten, die Versandhäuser, Ihre Fitness-Armband, Smart-Home, als auch E-Mail-Konten oder der Zugang zu Ihrem Handy.

Gute Informationen und Vordrucke finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/digitale-vorsorge-digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-12002
(Nadine Beyer)